Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Vertrag tritt Anmeldung ( telefonisch, online, schriftlich) in Kraft, und ist beendet bei bestandener praktischer Prüfung. Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemäße und einwandfreie Ausbildung zu gewährleisten. Diese Ausbildung entspricht den Anforderungen des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes, die die Zulassung von Personen in den Straßenverkehr zulässt.
Gewährleistung
Der Ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz eines Fahrlehrerausweises der Staatlich geprüft wurde. der Fahrlehrer ist Berechtigt gewerbsmäßigen Fahrunterricht zu erteilen. Der Fahrlehrer unterrichtet nach neusten Methodisch-didaktischen Lernmethoden. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Fahrausweises dar.
Fahrzeuge
Für den praktischen Unterricht wird dem Auszubildenden ein dafür ausgerüstetes Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Es könnte in Einzelfällen vorkommen dass wegen einer Panne , Unfall etc. ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, der Lektionen Preis vermindert sich deswegen nicht.
Absenzen
Vereinbarte Lektionen müssen 24 Stunden im voraus abgemeldet werden, dies erfolgt telefonisch. Erfolgt dies nicht fristgerecht wird die abgemachte Lektion mit 95.-in Rechnung gestellt, auch bei Krankheit , Unfall etc. Bei Kursen die 1 Tag vor Kursbeginn abgesagt werden muss der volle Kursbetrag verrechnet werden. Mehr als 7 Tage muss 50% der Kurskosten verrechnet werden. Vereinbarte Kurse die weniger als 5 Tage vor Beginn des Kurses abgesagt werden, müssen mit 50% der gesamten Kursgebühr verrechnet werden .Bei weniger als 1 Tag Absagefrist muss die ganze Kursgebühr verrechnet werden.
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 50 Minuten, darin enthalten ist auch die Terminierung von neuen Terminen. 1 ½ Lektionen dauern 75 Minuten, diese wird ohne Pause durchgefahren. Eine Doppellektion dauert 120 Minuten und enthält eine Pause von 20 Minuten die jeweils außerhalb des Fahrzeugs stattfindet.
Versicherung der Schüler Kategorie B
Durch die Unfallversicherung sind folgende Leistungen abgedeckt:
1. Todesfallkapital 20000.-
2. Spitaltaggeld 20.-
3. Invaliditätskapital 100000.-
4. Taggeld ab 1 Tag 20.-
Ausschluss der Gewährleistung/ Einschränkungen
Die Versicherung gilt nur wenn eine Fahrlehrer/in der Fahrschule Verena Furrer dabei ist. Die Versicherung lehnt jegliche Haftung ab wenn der Fahrschüler unter Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten und auch durch Übermüdung doch ein Kraftfahrzeug der Fahrschule Verena Furrer lenkt.
Zahlungsbedingungen
Fahrstunden werden Bar Bezahlt gegen Quittung. Bei Abonnementen muss der Abo Betrag vorher bezahlt werden. In Ausnahmefällen in Absprache mit dem Fahrlehrer kann auch eine Rechnung gestellt werden die innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden muss. Schließt ein Fahrschüler die Ausbildung erfolgreich ab, so erhält er die nicht gebrauchte Fahrstunden vollumfänglich zurück. Bricht ein Fahrschüler jedoch die Ausbildung ab, oder wechselt zu einem anderem Fahrlehrer werden die übrig gebliebenen Abo Fahrstunden nicht
zurückerstattet.
Gutscheine
Alle Gutscheine sind 1 Jahre Gültig ab Ausstellungsdatum. Zahlungsverzug Hält ein Fahrschüler die Zahlungsfrist nicht ein so wird er per eingeschriebenen Brief nochmals daran erinnert, zusätzlich werden noch Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20.- verrechnet.
Kurse
Die Kurse werden in der Regel mit Einzahlungsschein im voraus bezahlt .Die Zahlung ist spätestens Bar bei Kursbeginn, oder mit Einzahlungsschein bis Ende des Kurses geleistet sein. Sollte der Betrag bis ans Ende des kurses nicht entrichtet sein wird keine Kursbestätigung ausgefüllt.
Motorradkurse
Da die Kurse auf öffentlichen Grund durchgeführt werden ist die Versicherung Sache des Teilnehmers. Die Unterschrift auf der Ausbildungskarte des Teilnehmers gilt als Ausschluss der Haftung. Kurse finden bei jeder Witterung statt.(Schnee und Eis Ausgeschlossen!) Stürzt ein Teilnehmer kann er keine Ansprüchen gegen den Organisator stellen. Schäden die durch den Instruktor selber ausgeführt werden , für die Haftet die Organisatorin.
Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behaltet sich die Kursorganisation es vor bei Unterbelegung den Kurs zu verschieben oder zusammenzulegen.
Gerichtsstand
Wenn es in Ausnahmefällen doch zu einem nicht begleichen der Schulden kommt, wird der Fall an das Gericht in Uster Weitergeleitet.